Einen Zweikampf,
den wir scheuen, gibt es nicht!

Wir nehmen Ihnen die Last ab und kümmern uns um die Details.

Kennen Sie die schon?

Es kann jedem von uns beim Autofahren passieren: einen Moment nicht aufgepasst und die rote Ampel übersehen – schon ist es passiert. Der Vordermann bremst, man fährt auf.

Den Schaden des Vordermannes, und zwar sowohl dessen Fahrzeug- als auch dessen Personenschaden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Den eigenen Fahrzeugschaden (sofern eine solche besteht) reguliert die Vollkaskoversicherung.Doch wer zahlt für den Personenschaden des Auffahrenden?

Im Grundsatz lautet die simple und bedauerliche Antwort: Niemand! Denn der Gegner haftet nicht für das Unfallgeschehen, so dass weder gegen ihn selbst noch seine Versicherung Ansprüche geltend gemacht werden können. Und die Vollkaskoversicherung deckt lediglich den reinen Blechschaden ab.

Um diese Lücke zu schließen, wurde in den vergangenen Jahren von der Versicherungswirtschaft ein Produkt „wiederbelebt“, das lange Zeit in Vergessenheit geraten warbzw. ein Schattendasein führte: die sogenannte Fahrerversicherung.

Die Fahrerversicherung wird als zusätzlicher Baustein zur Fahrzeugversicherung angeboten und hat den Vorteil, dass hierfür meist lediglich ein Jahresbeitrag im mittleren zweistelligen Bereich anfällt. Verglichen mit diesem verhältnismäßig geringen Aufwand ergibt sich aus der Versicherung ein erhebliches Mehr an Schutz für den Fahrer im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls. 

Vereinfacht gesagt übernimmt die Fahrerversicherung im Zusammenhang mit einem Personenschaden des Fahrers eines Fahrzeugs diejenigen Leistungen, für die beim Unfallgegner die eigene Haftpflichtversicherung aufkommt. Hierzu zählen insbesondere das Schmerzensgeld sowie ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls. Aber auch Aufwendungen für eine Haushaltshilfe oder bei schwereren Unfällen Kosten für Umbaumaßnahmen des Privathaushalts, welche aufgrund der erlittenen Verletzungen notwendig werden, zählen zu denjenigen Schadenspositionen, die von einer Fahrerversicherung abgedeckt werden. Schließlich kann im schlimmsten Fall aus der Versicherung auch eine Hinterbliebenenrente geleistet werden. 

Überschneidungen der Fahrerversicherung ergeben sich mit einer eventuell bestehenden Unfallversicherung, die grundsätzlich ebenfalls eintrittspflichtig sein kann. Insoweit ist zunächst zu beachten, dass in der Regel keine Anrechnung der Leistung einer der beiden Versicherungen auf die Leistung der jeweils anderen Versicherung erfolgt. Es sind also Mehrfachleistungen möglich. Häufig sind die Leistungen der Unfallversicherung jedoch an gewisse Bedingungen, meist den Eintritt eines gewissen Invaliditätgrades, geknüpft, was bei der Fahrerversicherung nicht der Fall ist. Mit Blick auf die fehlende Einheitlichkeit der Versicherungsbedingungen verschiedener Gesellschaften sollte hier im Einzelfall geklärt werden, ob sich der Abschluss einer zusätzlichen Fahrerversicherung lohnt. Kommt es zur Inanspruchnahme der Fahrerversicherung hat dies übrigens unmittelbar keine Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt der eigentlichen Kfz-Versicherung. Da allerdings in der Regel ebenfalls ein Fahrzeugschaden eintritt, ergibt sich hierdurch indirekt auch eine Höherstufung.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich eine zusätzliche Fahrerversicherung angesichts der geringen Kosten prinzipiell immer lohnt. Allerdings muss im Einzelfall durch einen Fachmann geprüft werden, ob möglicherweise eine bereits vorhandene Unfallversicherung das Risiko ausreichend abdeckt. Hierzu sollte im Sinne einer unabhängigen Prüfung unter Berücksichtigung der denkbaren Risiken ein entsprechend versierter Anwalt aufgesucht werden.

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